Überblick

Mit der InnovationChallenge Nachhaltige Produktion und Mobilität wird ein Förderprogramm ausgeschrieben, um konkrete Herausforderungen und Forschungsideen von Unternehmen mit dem Know-how und der Forschungsinfrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verknüpfen.

Wesentlich für die InnovationChallenge sind

  • Aufgabenstellungen kommend aus den Unternehmen,
  • "Lösungs-Pitches" von Hochschulen,
  • "Match-Making" zwischen Konsortialpartnern und dann
  • rasche Förderentscheide, um die Entwicklung in Projektlaufzeiten von maximal 18 Monaten zeitnah beginnen zu können.

Welche Forschungsideen werden gefördert?

Der InnovationsCampus Mobilität der Zukunft sucht Forschungsideen, die einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen auf dem Weg zu ressourceneffizienten, nachhaltigen Mobilitätslösungen und Produktionstechnologien leisten. Die anwendungsorientierte Forschung für umweltfreundliche Technologien, Automatisierungslösungen oder Fertigungstechniken soll sich deutlich vom Stand der Technik abheben. Ebenso berücksichtigt werden Lösungen, die sich durch eine besondere Flexibilität und Resilienz bei angespannten Lieferketten und auftretenden Produktionskrisen auszeichnen. Im Fokus steht die Suche nach innovativen Lösungswegen zur:

  • Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • Verringerung der Belastung der Umwelt,
  • Reproduzierbarkeit und Sicherheit der Prozesse,
  • Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit,
  • Stärkung der Resilienz (z.B. gegen Lieferketten- oder Produktionskrisen).

Ein Mehrwert für beide Seiten:

  • Die Unternehmen können Ihre Entwicklungsarbeit stärken und bekommen durch die Hochschulen innovative Lösungen für ihre Challenge-Aufgabe präsentiert.
  • Die Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre Lösungsansätze im Wettbewerb mit anderen Forschungsgruppen vorzustellen und bei Erfolg die Fördergelder zu erhalten.
  • Die Umsetzung der Fördermaßnahme trägt insbesondere zu intensiver Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Baden-Württemberg mit Hochschulen bei.

 

Fragen und Antworten

Sie haben Ideen für Innovationsvorhaben und benötigen hierfür noch externe Partner? Die InnovationChallenge Mobilität und Produktion bietet Ihnen die ideale Plattform, diese schnell zu finden und direkt loszulegen. Das Förderformat ist speziell auf kleine Unternehmen zugeschnitten.

Die InnovationChallenge bietet Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, in einem vereinfachten Antragsverfahren interessante Fragestellungen aus innovationsfreudigen Unternehmen gemeinsam mit baden-württembergischen Hochschulen zu bearbeiten, die hierfür Fördermittel erhalten.

Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg können eine Challenge bis zum 16.01.2023 einreichen. Eine explizite Beschränkung der Unternehmensgröße auf Basis von Mitarbeiter- oder Umsatzzahlen ist nicht vorgesehen. Jedoch werden kleine Unternehmen auf Basis der Vollzeitäquivalente im Bieterverfahren bevorzugt. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich dabei auf die gesamte Unternehmensgruppe einschließlich aller Tochtergesellschaften.

Es wird jeweils die Mitarbeitendenzahl des Rechtssubjekts herangezogen, d.h., dass bei rechtlich unselbständigen Tochtergesellschaften die VZÄ der Muttergesellschaft für die Berechnung im Ranking genutzt werden.

Die Challenge kann in Form eines maximal zweiseitigen Abstracts beim InnovationsCampus Mobilität der Zukunft bis zum 16.01.2023 elektronisch per Email an innovationchallenge(at)icm-bw.de eingereicht werden. Je Unternehmen ist genau eine Challenge zulässig.

In vorwettbewerblichen Vorhaben, bei denen die Unternehmen auf externe Partner angewiesen sind, können mit der InnovationChallenge die Aufwendungen der Hochschulen finanziell unterstützt werden.

Die Unternehmen können nicht direkt gefördert werden, sondern nur die Forschungsleistung der Hochschulen, welche die Unternehmen bei der vorwettbewerblichen Entwicklung unterstützen.

  1. Ein Unternehmen reicht eine Challenge in Form eines zweiseitigen Abstracts beim InnovationsCampus Mobilität der Zukunft (ICM) ein (Frist 16.01.2023, 13:00 Uhr). Hier finden Sie das Anmeldeformular für Unternehmen. Die Anmeldung erfolgt per Email an innovationchallenge(at)icm-bw.de.
  2. Mitarbeiter von Hochschulen können ab dem 30.01.2023 die eingereichten Challenges nach einer Akkreditierung (Anmeldung per Email an innovationchallenge(at)icm-bw.de) auf einer Seite des InnovationsCampus Mobilität der Zukunft einsehen. Hier finden Sie das Anmeldeformular für Hochschulen.
  3. Die Anmeldung für den Pitch der relevanten Challenges beim Hackathon muss bis zum 8.2.2023, 13:00 Uhr, per Email an innovationchallenge(at)icm-bw.de erfolgen. Die Anzahl der Teilnehmer aus der Forschung ist durch den Veranstaltungsort begrenzt. Es gilt das „First-come-first-serve“-Prinzip.
  4. Im Rahmen des Hackathons am 16.02.2023 im ZEISS Innovation Hub @ KIT (Karlsruhe) bildet das Unternehmen, welches eine Challenge gestellt hat, mit Forschungspartnern ein Konsortium.
  5. Das Konsortium muss bis zum 27.02.2023 einen Kosten- und Arbeitsplan sowie ein erstes Unternehmensgebot zur Selbstbeteiligung an den Projektkosten einreichen. Das Mindestgebot beträgt 5.000 Euro.
  6. Ein zweites sowie das letztverbindliche Angebot für den Unternehmensanteil dürfen die Konsortien bis 08.03. bzw. 13.03.2023, jeweils 13:00Uhr abgeben.
  7. Die Bekanntgabe der geförderten Projektkonsortien ist am 16.03.2023 geplant.
  8. Der Projektbeginn muss spätestens im Mai erfolgen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 18 Monate. Ist ein Kooperationsvertrag bis zum 18.04.2023 nicht zustande gekommen, erhalten Nachrücker des Bieterverfahrens die Chance.

Die eingereichten Challenges werden nach den folgenden Kriterien bewerten und ggf. für den Hackathon zugelassen. Die Unternehmen können im einzureichenden Abstract darlegen, wie ihre Challenge zu den Kriterien passt.

  1. Sitz in Baden-Württemberg: An der Challenge können nur Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg teilnehmen (Handelsregister-Auszug muss mit Einreichung des Challenge-Abstracts mit eingereicht werden).
  2. Vorwettbewerblichkeit: Ausschließlich Challenges, die das Kriterium der Vorwettbewerblichkeit erfüllen, sind förderfähig. Das Kriterium richtet sich hierbei nach den Vorgaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF): Demnach dürfen die Ergebnisse nicht zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen für einzelne Unternehmen führen, weshalb eine exklusive Nutzung von Ergebnissen durch ein oder mehrere Unternehmen unzulässig ist. Weitere Informationen zum Kriterium der Vorwettbewerblichkeit finden Sie auf der Seite der AIF.
  3. Exploration und Originalität: Wie stark wird sich die Idee von der aktuellen Angebotspalette abheben? In welchem Umfang können dadurch neue Felder erschlossen werden? Inwiefern unterscheidet sie sich von anderen Lösungen?
  4. Zukunftsfähigkeit: Welches Potenzial hat die Idee, den Markt zu verändern? Welchen Mehrwert bietet sich dadurch für die baden-württembergische Community?

Nach der Auswahl werden die Unternehmen bis zum 29.01.2023 über den Status ihrer Challenge informiert.

Die ausgewählten Challenges werden in einem Passwort geschützten Bereich der InnovationChallenge-Website hochgeladen. Nach einer Akkreditierung per Email an innovationchallenge(at)icm-bw.de erhalten interessierte Forscherinnen und Forscher baden-württembergischer Hochschulen Zugang zu diesem geschützten Bereich. Diese Mitarbeitenden müssen vor dem Zugang den vertraulichen Umgang mit den Challenges bestätigen.

Die Hochschulen werden über die Verteiler des Wissenschaftsministeriums auf die InnovationChallenge aufmerksam gemacht. Die Ausschreibung des MWK wird ebenso aktiv vom InnovationsCampus Mobilität der Zukunft und der Landesagentur e-mobil BW beworben. Interessierte Mitarbeiter von Hochschulen erhalten nach einer Anmeldung und Akkreditierung per Email an innovationchallenge(at)icm-bw.de ab dem 30.01.2023 Zugang zu einem passwortgeschützten Bereich, in dem die Challenges abgelegt sind.

Die Institute können bis zum 08.02.2023 den ICM per Email an innovationchallenge(at)icm-bw.de mitteilen, bei welchen der eingereichten Challenges und mit welchen Partnern sie sich einbringen wollen.

Die Anzahl der Teilnehmer aus der Forschung ist durch den Veranstaltungsort begrenzt. Es gilt das „First-come-first-serve“-Prinzip. Zur Steigerung der Transparenz gegenüber den Unternehmensvertretern müssen die Institute mit ihrer Bewerbung einen OnePager zur Instituts-Vorstellung einreichen. Dieser wird den Unternehmen vorab durch den ICM bereitgestellt.

Die Forschenden können an mehreren Challenges teilnehmen und müssen sich entsprechend auf den Hackathon vorbereiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine gute Vorbereitung unabdingbar ist, um die Chancen auf eine Auswahl durch die Unternehmen zu erhöhen. Daher ist es von Vorteil, wenn bereits zum Hackathon eine schriftliche Skizze zur Herangehensweise bei der Lösungsfindung mitgebracht wird.

Der Hackathon findet am 16.02.2023 im ZEISS Innovation Hub @KIT in Karlsruhe statt. Die Teilnahme ist für den weiteren Vergabeprozess Voraussetzung.

Die angemeldeten Forschenden stellen den Unternehmensvertretern an diesem Tag Ansätze vor, wie sie die Challenge mit dem Unternehmen angehen würden. Noch an diesem Hackathon-Tag wird das jeweils beste Konzept pro Challenge von dem/n Unternehmen ausgewählt. Anschließend bilden die erfolgreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein Konsortium mit dem Unternehmen.

Nach dem Hackathon haben die Konsortien bis zum 27.02.2023 um 13:00 Uhr Zeit, einen Antrag mit einem knappen Kosten- und Arbeitsplan zu erstellen und per Email an innovationchallenge(at)icm-bw.de einzureichen. Dieser beinhaltet außerdem die Abgabe eines ersten Gebots für den Eigenanteil der Unternehmen am Projekt.

Es ist zu empfehlen, dass schon parallel Vereinbarungen zum Kooperationsvertrag zwischen den Konsortialpartnern getroffen werden. Dazu wird nach dem Hackathon eine Vorlage bereitgestellt werden.

Der Förderantrag besteht aus dem jeweiligen Kosten- und Arbeitsplan sowie dem ersten Gebot des Konsortiums. Er muss bis zum 27.02.2023, 13.00 Uhr in maschinenlesbarer Form durch die im Konsortium beteiligte Hochschule (bei Konsortien mit mehreren beteiligen Hochschulen ist eine Sprecherhochschule zu benennen) eingereicht werden.

Der elektronische Eingang dient als Zeitpunkt der Fristwahrung. Der Förderantrag muss eingereicht werden an: innovationchallenge(at)icm-bw.de.

Das Wissenschaftsministerium prüft die Zulässigkeit des Kostenplans. Eine Mindestanzahl von Anträgen und ein Mindestantragsvolumen ist erforderlich, um die InnovationChallenge durchzuführen. Das Bieterverfahren regelt dann die Auswahl der Anträge, die gefördert werden können.

Hinweis: Im Kostenplan müssen nur die Kosten der Hochschule erfasst werden.

Von Seiten des Wissenschaftsministeriums sind die staatlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg antragsberechtigt. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben. Den Personalausgaben sind die jeweils aktuellen Personalmittelsätze der DFG ohne Steigerung für die Folgejahre zugrunde zu legen.

Die Fördersumme wird in einem Bieterverfahren vergeben. Dabei bieten die Unternehmen einen Anteil der Kosten der Wissenschaftspartner durch Eigenleistung für den Förderanteil der Wissenschaftspartner. Je höher der gebotene Anteil, desto höher steigt das Unternehmen in der Rangliste für die Förderung. Die Unternehmensgröße in Mitarbeitende wird dabei mit einem Faktor gewichtet, wobei kleinere Unternehmen (gemessen an der Mitarbeiterzahl) deutlich bevorzugt werden. Das heißt, ein kleineres Unternehmen muss weniger als ein größeres Unternehmen bieten, um den gleichen Rang zu erhalten.

Insgesamt sind drei Gebote pro Unternehmen möglich. Das erste Gebot für den Eigenanteil der Unternehmen wird bereits mit dem Projektplan am 27.02.2023, 13:00 Uhr, abgegeben und beträgt mindestens 5.000 Euro. Die Konsortien erfahren am 03.03.2023 ihren aktuellen Rangplatz und haben dann bis zum 08.03.2023, 13:00 Uhr, die Möglichkeit, ein zweites Gebot und bis zum 13.03.2023, 13:00 Uhr, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Wird nach dem Erstgebot von einem weiteren Mitbieten abgesehen, wird dieses als letztes gültiges Gebot betrachtet und entsprechend in der Rangliste berücksichtigt.

  • Das Mindestgebot liegt bei 5.000 €.
  • Die Projektsumme ist definiert als die vollständigen Kosten der Forschungseinrichtung.
  • Unternehmensinterne Eigenleistungen sind für den Projekterfolg notwendig, werden aber im Bieterverfahren nicht berücksichtigt.
  • Der Rang ergibt sich aus: RANG = (Gebot/Projektsumme)*(1/1,0025^Anzahl der Mitarbeitenden).

Die Fördermittel werden am 16.03.2023 an die Konsortien mit den höchsten Rangplätzen vergeben, bis der Förderrahmen ausgeschöpft ist. Der Projektbeginn muss im Mai 2023 erfolgen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 18 Monate. Ist ein Kooperationsvertrag bis zum 18.04.2023 nicht zustande gekommen, erhalten Nachrücker des Bieterverfahrens die Chance.

Den Konsortien wird nach dem Hackathon eine Vorlage für einen Kooperationsvertrag zur Verfügung gestellt. Es steht den Konsortien frei, einen anderen Vertrag als Grundlage zu wählen.

Es wird empfohlen, sich zeitnah nach dem Hackathon mit der Kooperationsvereinbarung auseinanderzusetzen.

Ansprechpartner InnovationChallenge

Till Falco Böse, InnovationsCampus Mobilität der Zukunft

innovationchallenge@icm-bw.de