Short-term Grants for International Collaborations

für mehrmalige Aufenthalte von internationalen Senior Scientists am KIT oder an der Universität Stuttgart.

  • Für wen: Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Professorinnen und Professoren aller Länder 
  • Dauer: mehrmalige kurze Aufenthalte am KIT oder der Universität Stuttgart innerhalb eines Kalenderjahres

Mit den "Future Mobility Grants" und dem ergänzenden Austauschprogramm im Rahmen des InnovationsCampus Mobilität der Zukunft (ICM) soll die internationale Zusammenarbeit des InnovationsCampus mit Forschern aus der ganzen Welt gefördert werden.

Die Partner des ICM, die Universität Stuttgart und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), unterstützen mit den "Short-term Grants for International Collaborations" erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Länder bei mehreren Kurzaufenthalten innerhalb eines Kalenderjahres an den beiden Partnereinrichtungen.

Das geplante Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit dem wissenschaftlichen Gastgeberinnen und Gastgebern der beiden Partnereinrichtungen in Baden-Württemberg durchgeführt. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben und zeitlichen Ablauf müssen vor der Antragstellung mit dem aufnehmenden Institut abgesprochen werden. Längerfristige Studienreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden mit den "Short-term Grants for International Collaborations" nicht gefördert. Für längere Forschungsaufenthalte zusammenhängend über mehrere Monate stehen weitere Förderformate im Rahmen der "Future Mobility Grants" zur Verfügung.

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an den "Short-term Grants for International Collaborations" sind in der Programminformation gegeben. Alle notwendigen Unterlagen und Vorlagen können Sie unten finden.

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Bitte reichen Sie ausschließlich vollständige Unterlagen in elektronischer Form bei mobilitygrants(at)icm-bw.de oder per Post an folgende Anschrift ein:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Internationales
International Scholars & Welcome Office (IScO)
Stichwort "Mobility Grants@InnovationsCampus"
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Fragen & Antworten

Grundsätzlich können Nominierungen/Bewerbungen jederzeit eingereicht werden, die Begutachtungen finden jedoch an vier Sitzungen im Jahr statt. Um für die jeweiligen Termine berücksichtigt zu werden, ist eine Einreichung erforderlich bis:

  • 07.01.2024 für die Sitzung des Forschungsdirektoriums am 25.01.2024
  • 07.04.2024 für die Sitzung des Forschungsdirektoriums am 25.04.2024

Weitere Termine folgen.

Die Zusammenarbeit mit Gastforschenden soll durch die Förderung das Potential zur Weiterentwicklung und Eröffnung von Perspektiven, sowohl für den ICM als auch für das KIT und die Universität Stuttgart und den Standort Baden-Württemberg, zeigen. Sie können das durch strategische Partnerschaften oder den Ausbau von regionalen Schwerpunkten oder die Bildung von Synergien und Impulsgaben für neue Themen oder die künftige Einwerbung von Fördermitteln (z. B. ERC Grant) einbringen. Das Ziel der Zusammenarbeit soll klar in dem entsprechenden Grant definiert sein.

Die Anzahl und Dauer der kurzen Forschungsaufenthalte für internationale Senior Scientists können entsprechend dem eingereichten Kostenplan innerhalb eines Kalenderjahres flexibel gestaltet werden. Eine Begrenzung der Anzahl wird nicht vorgegeben. Ein Kurzaufenthalt soll nicht länger als 14 Kalendertage sein.

Die Abrechnung jedes Forschungsaufenthalts erfolgt auf der Grundlage interner Richtinien für Dienstreisen der jeweiligen Universitäten (KIT oder Universität Stuttgart). Die Erstattung wird nach dem LRKG berechneten Reise- und Aufenthaltskosten erfolgen.Die Hinweise über mögliche Leistungen können Sie im Merkblatt hier finden. Die Mitteilung der maximalen Förderhöhe erfolgt zunächst über die Förderzusage. Allerdings erfolgt die finale Festlegung der Förderhöhe erst nach Abschluss der Reise durch die Reisekostenabrechnung. Dadurch kann sich die in der Förderzusage ausgewiesene maximale Fördersumme im Nachhinein verringern. Wenn die Reiseabrechnung mit einer höheren Finanzierung als beantragt verbunden ist, müssen die Mehrkosten vom Institut übernommen werden.

Die Erstattung der nach dem LRKG berechneten Reise- und Aufenthaltskosten erfolgt nach Abschluss der Reise. Sie muss an der Universität innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise über das aufnehmende Institut erfolgen, siehe dazu auch die entsprechenden Richtlinien der Universitäten. Die Zuwendungsempfangenden müssen alle Kosten im Voraus selbst tragen. Nach Abschluss der Reiseabrechnung erfolgt die direkte Zuordnung und Auszahlung des Zuschusses durch das KIT oder die Universität Stuttgart. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Rückerstattung mehr als ein-zwei Monate nach Erhalt der notwendigen Unterlagen dauern kann.

Zusätzlich kann das aufnehmende Institut einen Forschungskostenzuschuss von bis zu 500 € monatlich für die bei der Durchführung des Forschungsvorhabens anfallenden Kosten wie z. B. Sachmittel beantragen. Dies sollte bereits bei der Nominierung mit beantragt werden.

Eine gute Übersicht für internationale Forschende bietet diese Seite der Universität Stuttgart und diese Seite des KIT.

Für eine weitere Vernetzung mit verschiedenen Partnern im InnovationsCampus und seinen Forschungspartnern möchten wir auch die Gastwissenschaftlerin bzw. den Gastwissenschaftler bitten, einen Vortrag im Rahmen unserer (öffentlichen) Kolloquien zu halten. Dieser bietet eine gute Möglichkeit, das ICM und die Forschenden besser kennenzulernen und weitere Ideen und Kollaborationen zu entwickeln.

Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Die nominierenden Hochschullehrerenden müssen die notwendige Infrastruktur (z.B. Laborausstattung, Räumlichkeiten, Bibliothekszugang) zur Durchführung der Forschungsvorhaben garantieren. Eine schriftliche Zustimmung der entsprechenden Institutsleitung wird vorausgesetzt.

Es ist Aufgabe der nominierenden Hochschullehrerenden für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen zu sorgen. Für die Vorlage in den eigenständigen Vergabekommissionen der Partneruniversitäten sind nur vollständig Anträge zugelassen.
 

Die Antworten auf weitere Fragen können Sie auf der zentralen Webseite sehen. Sollten Sie dort auch keine Antwort finden, melden Sie sich bei uns unter mobilitygrants(at)icm-bw.de .

Catherine Baumann

Projektmanagerin Future Mobility Grants

+49 173 9797896
mobilitygrants@icm-bw.de