Short-term Grants for Talents

für einen mehrwöchigen Auslandsaufenthalt von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern des KIT oder der Universität Stuttgart

  • Für wen: Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden am KIT oder der Universität Stuttgart
  • Dauer: mehrwöchiger Aufenthalt im Ausland

Mit den "Future Mobility Grants" und dem ergänzenden Austauschprogramm im Rahmen des InnovationsCampus Mobilität der Zukunft (ICM) soll die internationale Zusammenarbeit des InnovationsCampus mit Forschern aus der ganzen Welt gefördert werden.

Die Partner des ICM, die Universität Stuttgart und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), unterstützen mit den "Short-Term Grants for Talents" Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beider Einrichtungen bei einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt über ein Austauschprogramm.

Das Forschungsvorhaben an einer Hochschule im Ausland soll dabei eine Erweiterung der eigenen Promotionsarbeit oder der eigenen wissenschaftlichen Arbeit darstellen. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben müssen vor der Antragstellung mit dem aufnehmenden Partnerinstitut abgesprochen werden. Kurzfristige Studienreisen oder eine Teilnahme an Tagungen und Konferenzen werden mit den "Short-Term Grants for Talents" nicht gefördert. Für Aufenthalte internationaler Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an der Universität Stuttgart und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) stehen weitere Förderformate im Rahmen der "Future Mobility Grants“ zu Verfügung, siehe auch unter "Future Mobility Grants".

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an den "Short-Term Grants for Talents" sind in der Programminformation gegeben. Alle notwendigen Unterlagen und Vorlagen können Sie unten finden.

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Bitte reichen Sie ausschließlich vollständige Unterlagen in elektronischer Form bei mobilitygrants(at)icm-bw.de oder per Post an folgende Anschrift ein:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Dienstleistungseinheit Internationales
International Scholars & Welcome Office (IScO)
Stichwort "Mobility Grants@InnovationsCampus"
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

 

Fragen & Antworten

Grundsätzlich können Nominierungen/Bewerbungen jederzeit eingereicht werden, die Begutachtungen finden jedoch an vier Sitzungen im Jahr statt. Um für die jeweiligen Termine berücksichtigt zu werden, ist eine Einreichung erforderlich bis:

  • 07.01.2024 für die Sitzung des Forschungsdirektoriums am 25.01.2024
  • 07.04.2024 für die Sitzung des Forschungsdirektoriums am 25.04.2024

Weitere Termine folgen.

Das Forschungsthema der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler muss einen eindeutigen Bezug zum InnovationsCampus Mobilität der Zukunft haben und muss den Forschungsfeldern Manufacturing Systems, Mobility Technologies, Software-System-Architectures zugeordnet werden können. Außerdem soll das Forschungsvorhaben im Ausland eine Erweiterung der eigenen Promotions- (bei Promovierenden) oder wissenschaftlichen Arbeit darstellen.

Es können sich auch Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden von Partnerinstitutionen des InnovationsCampus Mobilität der Zukunft (ICM) bewerben. Die formelle Zustimmung zur Prüfung des Antrags wird jedoch durch das ICM-Forschungsdirektorium separat entschieden.

Nein, die wissenschaftlichen Ziele des Auslandsaufenthaltes sollten auf jeden Fall mit dem Host vereinbart werden. Das wird durch das offizielle Einladungsschreiben des Kooperationspartners bestätigt.

Wenn der Forschungsaufenthalt dazu dient, dass die geförderte Person vor Ort forscht, um ihr Promotionsprojekt oder ihr Forschungsgebiet in der Postdoc-Phase zu erweitern, also damit weiter aufzuwerten, dann dient der Aufenthalt vor allem der persönlichen wissenschaftlichen Qualifikation. Dass dadurch natürlich eine Kooperation des Instituts der gastgebenden Institution mit dem Institut der promovierenden Person oder Postdoc intensiviert wird, ergibt sich meist von selbst. Besonders ist dieser Fall die Regel bei Promovierenden, da die Erweiterung des eigenen Promotionsvorhabens eine wesentliche Fördervoraussetzung bei Grant ist.

Die Angabe „dient hauptsächlich den Zwecken des KITs oder der Universität Stuttgart“ kann meistens für Postdocs relevant sein, wenn der Forschungsaufenthalt konkret die Kooperation des gastgebenden Instituts mit dem KIT-Institut oder einem Institut an der Universität Stuttgart über ein konkretes gemeinsames Forschungsprojekt weiterentwickeln und intensivieren soll. Diese Begründung ist weniger mit einer Promotion verbunden. Es hängt somit von dem Projekt ab, welche Option besser passt.

Die Beschäftigten des KIT oder der Universität Stuttgart erhalten einen Kostenzuschuss für einen Forschungsaufenthalt im Ausland. Die Förderhöhe für den Zuschuss lehnt sich an die Sätze für Promovierende des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) an und richtet sich nach der Dauer des Aufenthaltes sowie dem Zielland. Die maximale Finanzierungsrate pro Monat können Sie hier prüfen. Urlaubstage, Tage von Teilnahmen an Konferenzen sowie sonstige Unterbrechungen des Forschungsaufenthaltes werden für den Zuschuss nicht berechnet. Diese Tage werden als Kalendertage berechnet und nicht als Arbeitstage. Die Mitteilung der maximalen Förderhöhe erfolgt zunächst über die Förderzusage. Allerdings erfolgt die finale Festlegung der Förderhöhe nach Abschluss der Reise durch die tagesgenaue Reisekostenabrechnung. Dadurch kann sich die in der Förderzusage ausgewiesene maximale Fördersumme im Nachhinein verringern.

Zusätzlich kann das aufnehmende Institut einen Forschungskostenzuschuss von bis zu 500 € monatlich für die bei der Durchführung des Forschungsvorhabens anfallenden Kosten wie z. B. Sachmittel beantragen. Dies sollte bereits bei der Bewerbung mit beantragt werden.

Ja. Für die finale Reisekostenabrechnung sollen Sie alle Belege und Rechnungen, z.B. für Wohnkosten im Ausland, an die Dienstreisekostenstelle senden. Die maximale Finanzierung pro Monat können Sie für Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten am Zielort nutzen. Selbst wenn Sie weniger als die monatlich festgelegte Pauschale bezahlt haben, dann wird auch das Tagesgeld bis zur maximalen Förderung berechnet. Wenn Sie allerdings mehr als die monatlich festgelegte Pauschale ausgegeben haben, müssen Sie die darüberhinausgehenden Kosten selbst tragen. ICM kann die Kosten nur bis zur maximalen Förderungssumme erstatten.

Bitte berücksichtigen Sie, dass in einigen Ländern bzw. Städten die Unterkunfts- oder Lebenshaltungskosten am Zielort sehr hoch sind, wie z.B. in den USA oder UK. Sie könnten auch höher als die Förderhöhe sein. ICM kann die Kosten nur zur maximalen Förderungssumme erstatten, deshalb sollten Sie einplanen, dass Sie selbst bzw. das Institut die restlichen Kosten tragen müssen. Der Grant ist ein Zuschuss und kann in einigen Fällen die volle Finanzierung nicht abdecken. Wir empfehlen Ihnen, die Unterkunfts- oder Lebenshaltungskosten am Zielort vor den Grant-Planungen zu prüfen oder Ihren Host im Ausland zu fragen. Manchmal gibt es auch andere Möglichkeiten zur Reduzierung der Unterkunftskosten, wie z.B. Hostels oder Gasthäuser an Universitäten.

Für den Forschungsaufenthalt im Ausland sollten Sie das gültige Dienstreiseantragsformular bei Ihrem Institut ausfüllen. Die Abrechnung Ihrer Reisekosten erfolgt auf der Grundlage interner Bestimmungen für Dienstreisen der jeweiligen Universitäten (KIT oder Universität Stuttgart). Die Erstattung der nach dem LRKG berechneten Reisekosten erfolgt nach Abschluss der Reise. Sie muss an der Universität innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise über das aufnehmende Institut erfolgen, siehe dazu auch die entsprechenden Richtlinien der Universitäten. Die zuwendungsempfangende Person muss alle Kosten im Voraus selbst tragen.

Es ist Aufgabe des Bewerbenden für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Antragsunterlagen dem ICM-Forschungsdirektorium vorgelegt. Für die Vorlage sind nur vollständig Anträge zugelassen.

Der Start des Aufenthaltes soll zeitnah, (idealerweise) spätestens bis zum Ende des beantragten Kalenderjahres angetreten werden.

Zwei Monate nach Ende des Gastaufenthalts wird um einen Abschlussbericht über den Auslandsaufenthalt mit einer Darstellung der wichtigsten Projektergebnisse, der Einbindung in die dortige Arbeitsgruppe bzw. in das Umfeld sowie eines persönlichen Fazits (max. fünf Seiten) des Bewerbers oder der Bewerberin erbeten. Dieser ist digital per E-Mail bei der Geschäftsführung des ICM und beim Grants-Projektmanagement einzureichen.

Die Antworten auf weitere Fragen können Sie auf der zentralen Webseite sehen. Sollten Sie dort auch keine Antwort finden, melden Sie sich bei uns unter mobilitygrants(at)icm-bw.de .

Catherine Baumann

Projektmanagerin Future Mobility Grants

+49 173 9797896
mobilitygrants@icm-bw.de