für einen mehrwöchigen Auslandsaufenthalt von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern des KIT oder der Universität Stuttgart
Mit den "Future Mobility Grants" und dem ergänzenden Austauschprogramm im Rahmen des InnovationsCampus Mobilität der Zukunft (ICM) soll die internationale Zusammenarbeit des InnovationsCampus mit Forschern aus der ganzen Welt gefördert werden.
Die Partner des ICM, die Universität Stuttgart und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), unterstützen mit den "Short-Term Grants for Talents" Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beider Einrichtungen bei einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt über ein Austauschprogramm.
Das Forschungsvorhaben an einer Hochschule im Ausland soll dabei eine Erweiterung der eigenen Promotionsarbeit oder der eigenen wissenschaftlichen Arbeit darstellen. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben müssen vor der Antragstellung mit dem aufnehmenden Partnerinstitut abgesprochen werden. Kurzfristige Studienreisen oder eine Teilnahme an Tagungen und Konferenzen werden mit den "Short-Term Grants for Talents" nicht gefördert. Für Aufenthalte internationaler Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an der Universität Stuttgart und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) stehen weitere Förderformate im Rahmen der "Future Mobility Grants“ zu Verfügung, siehe auch unter "Future Mobility Grants".
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an den "Short-Term Grants for Talents" sind in der Programminformation gegeben. Alle notwendigen Unterlagen und Vorlagen können Sie unten finden.
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Bitte reichen Sie ausschließlich vollständige Unterlagen in elektronischer Form bei mobilitygrants(at)icm-bw.de oder per Post an folgende Anschrift ein:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Internationales
International Scholars & Welcome Office (IScO)
Stichwort "Mobility Grants@InnovationsCampus"
Adenauerring 8
76131 Karlsruhe
Grundsätzlich können Nominierungen/Bewerbungen jederzeit eingereicht werden, die Begutachtungen finden jedoch an vier Sitzungen im Jahr statt. Um für die jeweiligen Termine berücksichtigt zu werden, ist eine Einreichung erforderlich bis ...
Weitere Termine folgen.
Es ist Aufgabe des Bewerbenden für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Für die Vorlage in den eigenständigen Vergabekommissionen der Partneruniversitäten sind nur vollständig Anträge zugelassen.
Nach Prüfung der Unterlagen werden die Antragsunterlagen dem ICM-Forschungsdirektorium vorgelegt, das eine Empfehlung an die eigenständigen Vergabekommissionen ausspricht. Die Vergabekommissionen tagen vier Mal pro Jahr eines jeden Jahres.
Der Start des Aufenthaltes soll zeitnah, (idealerweise) spätestens bis zum Ende des beantragten Kalenderjahres angetreten werden.
Bei einer negativen Auswahlentscheidung für den jeweiligen Auswahltermin können einzelne Bewerbende durch die Auswahlkommission auf eine Nachrückerliste gesetzt werden. Die entsprechenden Personen werden darüber informiert und kommen automatisch in den Bewerbungspool für den nächsten Termin. Wird eine Bewerbung komplett abgelehnt, kann jederzeit eine erneute Bewerbung eingereicht werden, wenn wesentliche Aspekte der Bewerbung deutlich verbessert wurden.
Zwei Monate nach Ende des Gastaufenthalts wird um einen Abschlussbericht über den Auslandsaufenthalt mit einer Darstellung der wichtigsten Projektergebnisse, der Einbindung in die dortige Arbeitsgruppe bzw. in das Umfeld sowie eines persönlichen Fazits (max. fünf Seiten) des Bewerbers oder der Bewerberin erbeten. Dieser ist digital per E-Mail bei der Geschäftsführung des ICM und beim Grants-Projektmanagement einzureichen.
Projektmanagerin Future Mobility Grants