Mid-term Fellowships for Experts

für zwei bis sechsmonatige Aufenthalte von internationalen Senior Scientists an der Universität Stuttgart oder am KIT (Stipendien).

  • Für wen: Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Professorinnen und Professoren aller Länder 
  • Dauer: 2-6 Monate Aufenthalt am KIT oder der Universität Stuttgart

Mit den "Future Mobility Grants" und dem ergänzenden Austauschprogramm im Rahmen des InnovationsCampus Mobilität der Zukunft (ICM) soll die internationale Zusammenarbeit des InnovationsCampus mit Forschern aus der ganzen Welt gefördert werden.

Die Partner des ICM, die Universität Stuttgart und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), unterstützen mit den "Mid-term Fellowships for Experts" erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Länder bei einem längerfristigen Forschungsvorhaben (zwei bis sechs Monate) an den beiden Partnereinrichtungen.

Das geplante Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit dem wissenschaftlichen Gastgeberinnen und Gastgebern der beiden Partnereinrichtungen in Baden-Württemberg durchgeführt. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben müssen vor der Antragstellung mit dem aufnehmenden Institut abgesprochen werden. Kurzfristige Studienreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden mit den "Mid-term Fellowships for Experts" nicht gefördert. Für andere Aufenthalte stehen weitere Förderformate im Rahmen der "Future Mobility Grants" zu Verfügung.

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an den "Mid-term Fellowships for Experts" sind in der Programminformation gegeben. Alle notwendigen Unterlagen und Vorlagen können Sie unten finden.

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Bitte reichen Sie ausschließlich vollständige Unterlagen in elektronischer Form bei mobilitygrants(at)icm-bw.de oder per Post an folgende Anschrift ein:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Dienstleistungseinheit Internationales

International Scholars & Welcome Office (IScO)

Stichwort „Mobility Grants@InnovationsCampus“

Adenauerring 2

76131 Karlsruhe

 

Fragen & Antworten

Grundsätzlich können Nominierungen/Bewerbungen jederzeit eingereicht werden, die Begutachtungen finden jedoch an vier Sitzungen im Jahr statt. Um für die jeweiligen Termine berücksichtigt zu werden, ist eine Einreichung erforderlich bis:

  • 07.01.2024 für die Sitzung des Forschungsdirektoriums am 25.01.2024
  • 07.04.2024 für die Sitzung des Forschungsdirektoriums am 25.04.2024


Weitere Termine folgen.

Die Höhe der Fellowships/Stipendien orientiert sich an der wissenschaftlichen Qualifikation sowie gegebenenfalls an den persönlichen Lebensumständen der nominierten Forschenden und wird individuell anhand der folgenden Sätze berechnet. Generell werden Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bis vier Jahre nach der Promotion bis zu 2.700 € pro Monat bezahlt. Die erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit eigenständigem Forschungsprofil, die mindestens als Assistent Professor, Nachwuchsgruppenleiterin, Nachwuchsgruppenleiter oder vergleichbar tätig sind, bekommen bis zu 3.200 € pro Monat. Alle Beträge sind als Höchstbeträge zu verstehen. Ein Stipendium bedingt einer zeitlich befristen Freistellung an der Heimatinstitution.

Zusätzlich kann das aufnehmende Institut einen Forschungskostenzuschuss von bis zu 500 € monatlich für die bei der Durchführung des Forschungsvorhabens anfallenden Kosten wie z. B. Sachmittel beantragen. Dies sollte bereits bei der Nominierung mit beantragt werden.

Zur Deckung der Kosten für die An- und Rückreise wird eine Reisekostenpauschale für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereitgestellt, wenn diese Kosten nicht von dritter Seite getragen werden. Die Reisekostenpauschalen richten sich nach den Sätzen der Forschungsstipendien der Alexander-von-Humboldt-Stiftung.

Aktuell leider nicht. Zusätzliche Kosten für die Familienmitglieder können aktuell nicht erstattet werden.

Ja, das ICM fördert Stipendiaten dabei, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und kann bis zu €500 Kosten für einen Deutschkurs erstatten. Sowohl Online- als auch Präsenzkurse sind abgedeckt. Der Kurs kann sogar vor dem offiziellen Förderzeitraum des ICM-Mittelfriststipendiums begonnen werden, jedoch nicht danach. Nur ICM-Stipendiaten, die länger als vier Monate an der Universität Stuttgart oder am KIT bleiben, haben Anspruch auf Erstattung. Bitte informieren Sie das Grants Project Management über Ihren Antrag.

Es wird zunehmend schwieriger, kurzfristige Wohnungen in Karlsruhe und Stuttgart zu finden. Bitte planen Sie Ihre Wohnungssuche rechtzeitig. Sie können das jeweilige Welcome Office der Universität Stuttgart oder des KIT sowie Ihren Gastgeber um Rat bitten.

Wenn sich Ihre Pläne geändert haben, melden Sie sich so schnell wie möglich per E-Mail beim Grants-Projektmanagement: mobilitygrants(at)icm-bw.de, damit wir einen Widerrufsbescheid, mit Ablehnung der Förderung durch die nominierende Person, erstellen können.

Eine gute Übersicht für internationale Forschende bietet diese Seite der Universität Stuttgart und diese Seite des KIT.

Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Die nominierenden Hochschullehrerenden müssen die notwendige Infrastruktur (z.B. Laborausstattung, Räumlichkeiten, Bibliothekszugang) zur Durchführung der Forschungsvorhaben garantieren. Eine schriftliche Zustimmung der entsprechenden Institutsleitung wird vorausgesetzt.

Es ist Aufgabe der nominierenden Hochschullehrerenden, für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen zu sorgen. Für die Vorlage in den eigenständigen Vergabekommissionen der Partneruniversitäten sind nur vollständig Anträge zugelassen.

Nach Prüfung der Unterlagen werden die Antragsunterlagen dem ICM-Forschungsdirektorium vorgelegt, dass eine Empfehlung an die eigenständigen Vergabekommissionen ausspricht. Die Vergabekommission tagt vier Mal pro Jahr eines jeden Jahres.

Der Start des zwei- bis sechs-monatigen Aufenthaltes kann von den Geförderten flexibel gestaltet werden, muss aber (idealerweise) spätestens bis zum Ende des beantragten Kalenderjahres angetreten werden.

Bei einer negativen Auswahlentscheidung für den jeweiligen Auswahltermin können einzelne Bewerbende durch die Auswahlkommission auf eine Nachrückerliste gesetzt werden. Die entsprechenden Personen werden darüber informiert und kommen automatisch in den Bewerbungspool für den nächsten Termin. Wird eine Bewerbung komplett abgelehnt, kann jederzeit eine erneute Bewerbung eingereicht werden, wenn wesentliche Aspekte der Bewerbung deutlich verbessert wurden.

Die „Mid-term Fellowships for Experts“ werden gem. § 3 Nr. 44 EStG in der Regel steuerfrei ausbezahlt.

Die Antworten auf weitere Fragen können Sie auf der zentralen Webseite sehen. Sollten Sie dort auch keine Antwort finden, melden Sie sich bei uns unter mobilitygrants(at)icm-bw.de .

Catherine Baumann

Projektmanagerin Future Mobility Grants

+49 173 9797896
mobilitygrants@icm-bw.de